Die Bevölkerung legt Rahmenbedingungen für Betriebe fest. In diesen Bedingungen können sie direkt Ressourcen für Forschung und Entwicklung in den Betrieben zur Verfügung stellen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen und Forderungen der Bevölkerung entscheiden die Mitarbeiter oder Forschungsgruppen über die Gestaltung und Organisation der Forschung. (siehe Art. 6e, Abs. 4a).
In der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft wird der Fortschritt der Menschheit grundsätzlich gemeinsam vorangebracht und allen zugänglich gemacht. Besonders im mechanischen und elektronischen Bereich ist es sinnvoll, selbst bei einer dezentralen Produktion die Güter einheitlich, modular, langlebig sowie leicht reparier- und erneuerbar zu machen (siehe auch Art. 6d, Abs. 3). Dies spart enorm an Ressourcen und vereinfacht vieles. Dazu können sich die Betriebe und Fachpersonen vernetzen und austauschen. Im Zuge dieses Austausches können Baupläne und Fachwissen ausgetauscht, Probleme angeschaut und neue Möglichkeiten geschaffen werden. So ergeben sich für Betriebe neben den durch die Rahmenbedingungen gesetzten Entwicklungsmöglichkeiten auch weitere Entwicklungsmöglichkeiten, welche direkt im Engagement der Mitarbeiter liegt.
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