Wertkontingente

Die Wertkontingente (siehe Art. 6f, Abs. 2c, Art. 6g, Abs. 6-8, Art.6i) stellen das Zahlungsmittel in der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft dar. Die Wertkontingente widerspiegeln die Ressourcenkontingente. Die Wertkontingente für verschiedene Ressourcen können in ein einheitliches Kontingent umgerechnet werden (als Wertkontingent bezeichnet). Damit einzelne Ressourcenkontingente nicht überlastet werden, wird für die Umrechnung die Auslastung der einzelnen Kontingente ins Verhältnis gesetzt. Die GKW geht vom gleichen Recht für alle Menschen aus, die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Selbstentfaltung nutzen zu können. Deswegen werden die Wertkontingente grundsätzlich gleichmässig auf alle Menschen in der Schweiz aufgeteilt. Wobei für die Gemeinschaft notwendige Abzüge gemacht werden können, Kinder ein verkleinertes Wertkontingent in demokratisch festgelegter höhe erhalten und einzig auf Gemeindeebene das Wertkontingent für verschiedene Menschen angepasst werden kann (maximal um den Faktor 2). Die Anpassung des Wertkontingentes soll auf Gemeindeebene mehr Möglichkeiten für den Aufbau von Arbeitskulturen bieten (z.B. Leistungsgesellschaft), allerdings darf dies nur demokratisch durch die Bevölkerung veranlasst werden.

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