Korruption

Die Korruptionsmöglichkeiten sind innerhalb der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft stark eingeschränkt. Dies  besonders weil Geld nicht in unkontrollierten Mengen vorliegt, sondern jede Person ihr eigenes, nicht übertragbares Kontingent besitzt, welches beim Verbrauch auflöst wird. Korruption findet deswegen inländisch fast nur im kleinen Bereich statt, z.B. in Form der Vetternwirtschaft oder durch gegenseitiges zuschieben von Güter direkt von den Betrieben und Deklaration als “Abfall”. Solche Korruption wird bei der Preisberechnung und Ressourcenverteilung meist automatisch mit eingerechnet und daher von der Allgemeinheit ausgeglichen. Dadurch wird diese Art der Korruption wohl eher unbeliebt und gesamtgesellschaftlich bedeutungslos bleiben. 

Eine Möglichkeit der inländischen Korruption, welche über das Mass der Vetternwirtschaft hinausgeht, kann bei der Verteilung der Wertkontingente vorliegen, weshalb diese Stellen besonderer Transparenz unterliegen sollten.

Eine sehr grosse Korruptionsgefahr besteht bei der Zusammenarbeit von ausländischen und inländischen Personen. Besonders die Bundesstellen, welche sich mit Handel, Währungsreserven und dergleichen beschäftigen ist dafür anfällig, da kriminelle ausländische Investoren bereit sind, sehr hohe Preise zu zahlen. Dies besonders wegen der hohen, preislichen Unterschiede der Güter im In- und Ausland (Siehe auch Kap. Handel, Bereicherung ausländischer Investoren). Für die Schweiz ist auch hier wichtig, in diesen Stellen eine besondere Transparenz umzusetzen.

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