Selbständige Betriebe

Alle Menschen haben in der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft das Recht, alleine oder in einer genossenschaftlichen Gruppe Betriebe selbständig zu führen (Art. 95, Abs. 3). Dies dient der Selbstbestimmung und bietet mehr Möglichkeiten, Wünsche und Bedürfnisse aus dem näheren Umfeld ohne Rücksprache mit der Gesellschaft zu erfüllen.

Dies findet innerhalb der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft statt. Somit legt die Bevölkerung auf Gemeindeebene die Rahmenbedingungen und Förderungen für selbständige Betriebe fest. Die für die Produktion der Güter verwendeten Ressourcen, sowie die dadurch entstehende Produkte sind Allgemeingut der Gesellschaft. Wie alle wirtschaftlichen Güter können sie gegen Wertkontingent in privates Eigentum umgewandelt werden und dürfen nicht gegen andere Zahlungsmittel verkauft werden.

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