Die gemeinschaftliche Kontingentwirtschaft kann in der Praxis auf die verschiedensten Arten umgesetzt werden. Auf dieser Seite besprechen wir verschiedene Möglichkeiten zu allen Bereichen der GKW. Die Seite ist in folgende Kapitel gegliedert; Grundsätze der Wirtschaftsordnung, Kontingente, Entscheidungsfindung, Handel, Forschung und Entwicklung, Arbeit, Entwicklungsmöglichkeiten, Misswirtschaft, Vorsorge und Versorgungssicherheit sowie Erhebung der Bedürfnisse.
Die gemeinschaftliche Kontingentwirtschaft hat neben der demokratischen Umsetzung und den Kontingenten 3 Grundsätze. Hier besprechen wir, wie die Rahmenbedingungen gesetzt werden können, um diese 3 Grundsätze einzuhalten.
Hierbei setzt die würdevolle Nachhaltigkeit die Rahmenbedingungen in Bezug auf unsere Umwelt. Die Gemeinschaftlichkeit stellt klar, dass der Fortschritt der Menschheit allen gehört und der Reichtum der Natur unter allen Menschen geteilt wird. Die Subsidiarität stellt sicher, dass alle Regionen das Fachwissen und die Produktionstechniken entwickeln, um die heutige Technologie herzustellen. Zudem gibt sie den Regionen eine möglichst grosse Selbstbestimmung und schafft durch diese Kleinteiligkeit Strukturen, welche viel besser auf die Kulturen und Umstände der einzelnen Regionen angepasst sind.
Art. 6a Grundsätze der Wirtschaftsordnung
1 Die Wirtschaft wird nach Grundsätzen von Art. 6b – 6n geführt:
Art. 6b Wirtschaftsform
2 Der wirtschaftliche Rahmen wird durch die drei Grundsätze würdevolle Nachhaltigkeit, Gemeinschaftlichkeit und Subsidiarität festgelegt.
Art. 6c Würdevolle Nachhaltigkeit
1 Die belebte Natur erhält genügend Raum zur freien Entwicklung.
2 Die Wirtschaft ist nach Möglichkeit in gesunden Kreisläufen mit der Natur gestaltet.
3 Tiere dürfen nicht gequält und/oder misshandelt werden.
4 Der gesamte Schaden durch die Wirtschaft und Menschheit muss kleiner sein, als die Regenerations- und Pufferfähigkeit der belebten und unbelebten Natur.
a. Dabei darf stabilisierend auf grössere Prozesse eingewirkt werden, sofern die belebte Natur ansonsten bedroht wird oder Leben nicht möglich ist.
b. Als Kriterium gelten alle Daten, welche wissenschaftlich erhoben werden können.
Art. 6d Gemeinschaftlichkeit
1 Die Wirtschaft basiert auf Zusammenarbeit, gegenseitiger Unterstützung und gemeinsamer Entscheidungsfindung.
2 Der Fortschritt soll allen Menschen und der Natur zugutekommen.
3 Forschung, Fortschritt, Technologie, Baupläne sowie Rohstoffe, wirtschaftliche Ressourcen und wirtschaftliche Güter werden, innerhalb der Wirtschaftseinheit, allen Regionen gleichermassen zugänglich gemacht und gemeinsam entwickelt.
a. Besonders im elektronischen und mechanischen Bereich sollen wirtschaftliche Güter möglichst einheitlich, modular, langlebig sowie leicht reparier- und erneuerbar sein.
b. Die Nutzung von gefährlichen Technologien wird gemeinsam nach ethischen Grundsätzen bestimmt.
4 Alle Menschen innerhalb einer Wirtschaftseinheit erhalten den gleichen Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen, Produktionsstätten sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen, um sich frei entfalten zu können.
Art. 6d Subsidiarität
1 Die Menschen können ihre direkte Umgebung, im Rahmen der Gemeinschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, frei gestalten.
2 Die lokale Bevölkerung kann die Wirtschaft auf Gemeindeebene selbst planen und gestalten.
3 Alle wirtschaftlichen Güter werden in einer möglichst kleinen Region in Selbstversorgung produziert.
a. Wirtschaftliche Güter, welche auf Gemeindeebene hergestellt werden können, werden durch die örtliche Bevölkerung direktdemokratisch organisiert.
b. Wirtschaftliche Güter, welche auf kantonaler Ebene hergestellt werden können, werden durch die Gemeinden und die Bevölkerung organisiert.
c. Wirtschaftliche Güter, für welche eine Selbstversorgung vorerst nur auf Bundesebene möglich ist, werden durch die Kantone und die Bevölkerung organisiert.
d. Die höhere Ebene kann bei Problemen und auf Wunsch Unterstützung anbieten.
4 Die Menschen gestalten ihre direkte Umgebung gemeinsam nach ihren Wünschen.
a. Mitarbeiter organisieren und gestalten die Betriebe gemeinsam.
b. Bewohner organisieren und gestalten ihre Wohnhäuser.
a. Interessensgruppen organisieren und gestalten ihre Anlagen und Güter.
Art. 26 Eigentumsgarantie1 Jeder Mensch hat das Recht auf ein gleich grosses Kontingent zur Umweltbelastung und Nutzung unseres Lebensraumes.
Art. 94a Aufgaben des Bundes3 Der Bund ist zuständig für den Wechselkurs von Kontingent und fremder Währung, um den internationalen Handel, private Bestellungen im Ausland und Reisen ins Ausland zu ermöglichen.
a. Es darf keine zusätzliche Umweltbelastung durch den Wechselkurs entstehen.
5 Der Bund regelt und organisiert den wirtschaftlichen Handel und Rohstoffaustausch mit dem Ausland.a. Durch den Handel darf keine zusätzliche Umweltbelastung entstehen.
b. Der Bund ist verpflichtet, die Herkunft der Rohstoffe zu überprüfen.
c. Mit Rohstofflieferanten, welche unnötige Umweltbelastung verursachen oder Menschen unter unwürdigen Zuständen arbeiten lassen, ist der Rohstoffhandel untersagt.
d. Er kann solche Lieferanten in der Umstellung auf Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen unterstützen.
e. Er kann solche Lieferanten in der Umstellung auf Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen unterstützen.
f. Zeigen die Verhältnisse beim Lieferant deutliche Besserung und stellt der Lieferant innert 3 Jahre die Produktion der Rohstoffe um, so kann der Bund weiter mit diesem Lieferanten handeln.
Würdevolle Nachhaltigkeit
Gemeinschaftlichkeit
Subsidiarität
In der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft wird die Ressourcen- und Güterverteilung über Kontingente geregelt.
Die Kontingente stellen immer Ressourcen dar, dabei zählen hier als Ressourcen, Land, Rohstoffe und Schadstoffe.
Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Kontingente. Die Ressourcenkontingente und die Wertkontingente. Die Ressourcenkontingente errechnen die maximal in würdevoller Nachhaltigkeit verwendbaren Ressourcen. Die Wertkontingente sind der Gegenwert und ist das einzige Zahlungsmittel in der GKW. Sie werden nach gemeinschaftlichen Abzügen gleichmässig auf die Bevölkerung verteilt, wobei leichte Anpassung stattfinden kann. Die Produktpreise widerspiegeln schliesslich alle verwendeten Ressourcenkontingente, wodurch die Verbindung von Nachhaltigkeit und persönlichem Konsum hergestellt wird.
Art. 6b Wirtschaftsform
3 Die Aufteilung von wirtschaftlichen Gütern und Einhaltung der Grundsätze wird über Kontingente geregelt.
Art. 6f Kontingente
1 Die Wirtschaft wird auf der Grundlage von Kontingenten geführt, es gibt keine anderen Zahlungsmittel innerhalb der Wirtschaftseinheit.
2 Zweck der Kontingente:
a. Die Kontingente verbinden die würdevolle Nachhaltigkeit und die gleichmässige Aufteilung der Ressourcen.
b. Sie geben der Wirtschaft die maximal verwendbare Menge an Ressourcen zur Erzeugung von Produkten vor, diese werden als Ressourcenkontingente bezeichnet.
c. Sie dienen als Zahlungsmittel, welche einen Gegenwert zu den Ressourcenkontingenten darstellen, dieses wird als Wertkontingent bezeichnet.
d. Sie dienen als Preise der wirtschaftlichen Güter in Form von Wertkontingent und werden durch die Ressourcenkontingente berechnet, welche für die Herstellung, den Verbrauch und die Entsorgung benötigt werden.
Art. 6g Berechnung der Kontingente
1 Es können Modelle und Vereinfachungen für die Berechnungen genutzt werden, solange die würdevolle Nachhaltigkeit gegeben ist.
2 Die Ressourcenkontingente errechnen sich anhand der maximalen, in würdevoller Nachhaltigkeit erzeug- und verbrauchbaren Ressourcenmenge in Bezug auf die Wirtschaftseinheit.
3 Es werden dabei alle bekannten und wissenschaftlich messbaren, kurz- und langfristig schädlichen Konsequenzen für die Natur und Menschen ermittelt und berücksichtigt.
4 Zu den Ressourcen gehören:
a. Land, bzw. die verschiedenen Formen der Nutzbarkeit des Landes
b. Rohstoffe aller Art
c. Schadstoffe aller Art
Es können weitere Ressourcenkontingente errechnet werden, sofern dies für die gleichmässige Aufteilung und würdevolle Nachhaltigkeit notwendig ist.
5 Bei der Berechnung der Rohstoffkontingente wird die Seltenheit der Rohstoffe mit berücksichtigt.
6 Die Wertkontingente wiederspiegeln die Ressourcenkontingente als Zahlungsmittel und in den Produktpreisen.
7 Die Wertkontingente für verschiedene Ressourcen können in eine einheitliche Form umgerechnet werden.
8 Für die Umrechnung in ein einheitliches Kontingent wird die Auslastung der einzelnen Kontingente ins Verhältnis gesetzt.
9 Rohstoffe und wirtschaftliche Güter welche gehandelt werden, müssen auf ihre Umweltbelastung überprüft und in die Berechnung miteinbezogen werden.
Art. 6h Verteilung der Ressourcenkontingente
1 Die Schweizer Eidgenossenschaft bestimmt über Systeme wie die Ressourcenkontingente, auf die verschiedenen Betriebe und Regionen zur Produktion von wirtschaftlichen Gütern verteilt werden.
2 Die Systeme zur Verteilung der Ressourcenkontingente werden immer durch die Bevölkerung in einer Abstimmung beschlossen.
3 Auf Bundesebene wird die Verteilung auf die Kantone und bundesweite Betriebe geregelt.
4 Auf kantonaler Ebene wird die Verteilung auf die Gemeinden und kantonsweite Betriebe geregelt.
5 Auf Gemeindeebene wird die Verteilung auf die einzelnen örtlichen Betriebe geregelt, welche nicht durch die Bevölkerung auf Kantons- oder Bundesebene organisiert werden.
6 Die Verteilung der Ressourcenkontingente wird auf Gemeindeebene direkt durch die Bevölkerung geregelt.
Art. 6i Aufteilung der Wertkontingente als Zahlungsmittel
1 Ein Gegenwert der so errechneten Ressourcenkontingente wird als Zahlungsmittel gleichmässig auf die Bevölkerung in der Schweiz aufgeteilt.
2 Dabei können auf allen Ebenen Abzüge gemacht werden, welche zur Erfüllung der Aufträge und Aufgaben der jeweiligen Ebene notwendig sind.
a. Sie können direkt von den Ressourcenkontingenten und/oder von den Wertkontingenten gemacht werden.
b. Die Verwendung dieser Kontingente muss transparent sein und spätestens jährlich ausgewiesen werden.
3 Kinder erhalten ein Wertkontingent in demokratisch festgelegter Höhe, welches von den Erziehungsberechtigten Personen verwaltet wird und für das familiäre Zusammenleben genutzt werden kann.
4 Die Bevölkerung kann auf Gemeindeebene die Aufteilung der Wertkontingente zur besseren Gestaltung der Wirtschaft anpassen.
a. Sie kann unbeliebte Arbeiten besser entlohnen und spezielle Leistungen belohnen.
b. Zum Ausgleich senkt sich die erhaltene Grundmenge an Wertkontingent bei allen, wobei der Gesamtwert der Zahlungsmittel aller Personen einer Region, die berechnete Menge für diese Region nicht übersteigen darf.
c. Dabei werden auswärtige Arbeiten gleich bewertet, wie Arbeit innerhalb der jeweiligen Gemeinden.
d. Der Unterschied in der Grösse erhaltenen Grundmenge an Wertkontingent darf auf Gemeindeebene nicht mehr als 100% des kleinsten Kontingents betragen.
e. Die Grundversorgung einer Person darf dadurch nicht gefährdet werden.
5 Die Wertkontingente sind Persönlich und nicht übertragbar, ihr Wert erlischt bei Bezahlung.
6 Die Wertkontingente werden regelmässig den einzelnen Personen zur Verfügung gestellt.
a. Nicht verwendete Wertkontingente bleiben bis zum Tod der Person erhalten.
7 Das System zur Aufteilung der Wertkontingente wird durch die Bevölkerung in einer Abstimmung festgelegt.
Art. 6j Berechnung der Preise für wirtschaftliche Güter
1 Die Preise der wirtschaftlichen Güter beinhalten die gesamten benötigten Ressourcenkontingente zur Herstellung, Verteilung und Entsorgung der Güter, einschliesslich der Verluste bei der Herstellung und dem Vertrieb sowie der beim Konsum entstehenden Umweltbelastung.
Art. 6l Wirtschaftliches Eigentum
1 Alle Produktionsmittel, Gebäude und wirtschaftlichen Güter sind Eigentum der lokalen Bevölkerung.
b. Durch Wertkontingent erworbene Güter sind privates Eigentum.
c. Privates Eigentum darf nicht gegen Zahlungsmittel verkauft werden.
3 Es gibt kein Eigentum an Boden.
c. Durch Wertkontingent kann ein Nutzungsrecht erworben werden.
Ressourcenarten
Ressourcenkontingente
Wertkontingente
Art. 2b Zweck
5 Sie koordiniert und organisiert die Wirtschaft zum Wohle der Menschheit und der Natur, für eine gleichmässige Verteilung der Ressourcen, eine gemeinsame Entwicklung der Menschheit, ein nachhaltiges Zusammenleben mit der Umwelt und ein grösstmögliches Mitbestimmungsrecht der Bevölkerung.
Art. 6b Wirtschaftsform
4 Höchster Entscheidungsträger ist die Bevölkerung, sie kann nach Wunsch und Möglichkeit die Wirtschaft innerhalb der Rahmenbedingungen direktdemokratisch führen.
Art. 6e Subsidiarität
1 Die Menschen können ihre direkte Umgebung, im Rahmen der Gemeinschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, frei gestalten.
2 Die lokale Bevölkerung kann die Wirtschaft auf Gemeindeebene selbst planen und gestalten.
3 Alle wirtschaftlichen Güter werden in einer möglichst kleinen Region in Selbstversorgung produziert.
a. Wirtschaftliche Güter, welche auf Gemeindeebene hergestellt werden können, werden durch die örtliche Bevölkerung direktdemokratisch organisiert.
b. Wirtschaftliche Güter, welche auf kantonaler Ebene hergestellt werden können, werden durch die Gemeinden und die Bevölkerung organisiert.
c. Wirtschaftliche Güter, für welche eine Selbstversorgung vorerst nur auf Bundesebene möglich ist, werden durch die Kantone und die Bevölkerung organisiert.
d. Die höhere Ebene kann bei Problemen und auf Wunsch Unterstützung anbieten.
4 Die Menschen gestalten ihre direkte Umgebung gemeinsam nach ihren Wünschen.
a. Mitarbeiter organisieren und gestalten die Betriebe gemeinsam.
b. Bewohner organisieren und gestalten ihre Wohnhäuser.
c. Interessensgruppen organisieren und gestalten ihre Anlagen und Güter.
Art. 6h Verteilung der Ressourcenkontingente
2 Die Systeme zur Verteilung der Ressourcenkontingente werden immer durch die Bevölkerung in einer Abstimmung beschlossen.
6 Die Verteilung der Ressourcenkontingente wird auf Gemeindeebene direkt durch die Bevölkerung geregelt.
Art. 6k Erhebung der Bedürfnisse und Organisation der Güterproduktion
1 Die Bevölkerung kann auf allen Ebenen nach demokratischen Prinzipien Modelle erstellen und Systeme einführen, um die Erhebung der Bedürfnisse und die Güterproduktion zu Regeln.
Art. 6l Wirtschaftliches Eigentum
1 Alle Produktionsmittel, Gebäude und wirtschaftlichen Güter sind Eigentum der lokalen Bevölkerung.
2 Betriebe und Einrichtungen welche durch verschiedene Regionen gemeinsam geführt werden, sind Eigentum der Bevölkerung aus allen Regionen welche sich beteiligen.
3 Es gibt kein Eigentum an Boden.
a. Sie können direkt von den Ressourcenkontingenten und/oder von den Wertkontingenten gemacht werden.
b. Daraus gewonnene Rohstoffe sind Eigentum der Bevölkerung der Wirtschaftseinheit.
c. Der Boden kann von der lokalen Bevölkerung, im respektvollen Umgang mit der Natur, genutzt und gestaltet werden.
Art. 6n Organisation der Wirtschaft
1 Bund, Kantone, Gemeinden und Bevölkerung führen die Wirtschaft gemeinsam.
4 Bund und Kantone können wirtschaftliche Forderungen an die Bevölkerung der Gemeinden stellen, um ihre Aufgaben umzusetzen.
a. Der Rahmen für diese Forderungen wird durch die Bevölkerung in Abstimmungen festgelegt.
Art. 94a Aufgaben des Bundes
7 Der Bund führt diese Aufgaben in vollständiger Transparenz und auf die demokratisch festgelegte Weise aus, es gibt keine geheimen Verhandlungen.
Bundesweite Entscheidungen
Kantonale Entscheidungen
Entscheidungen auf Gemeindeebene
Entscheidungen in Betrieben
Entscheidungen über Wohngebiete
Art. 6g Berechnung der Kontingente
9 Rohstoffe und wirtschaftliche Güter welche gehandelt werden, müssen auf ihre Umweltbelastung überprüft und in die Berechnung miteinbezogen werden.
Art. 6l Wirtschaftliches Eigentum
4 Die Schweizerische Eidgenossenschaft besitzt kein Eigentum ausserhalb der Schweiz.
a. Ausgenommen sind Transportmittel zur Umsetzung der Handelsaufgaben sowie gemeinsam geführte Betriebe und Einrichtungen innerhalb der auf diesen Prinzipien beruhenden Wirtschaftseinheit.
Art. 6m Internationale Gemeinschaft
4 Sie erlässt Strukturen und Gesetzte um die Bereicherung ausländischer Privatpersonen und Investoren an der Schweizer Wirtschaft zu verhindern
Art. 94a Aufgaben des Bundes
3 Die Menschen können ihre direkte Umgebung, im Rahmen der Gemeinschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, frei gestalten.
a. Es darf keine zusätzliche Umweltbelastung durch den Wechselkurs entstehen.
b. Wechselkurse innerhalb der Wirtschaftseinheit aber ausserhalb des Landes, können über die Verhältnisse der Ressourcenkontingente berechnet werden, sofern keine gemeinsame Berechnung vorliegt.
c. Eine gemeinsame Berechnung wird angestrebt.
d. Reisende in die Schweiz dürfen nicht mehr Geld in Kontingent umtauschen, als es in der gleichen Aufenthaltszeit der Bevölkerung in der Schweiz zur Verfügung steht.
e. Für private Bestellungen im Ausland können eigene Wechselkurse für verschiedene Produktkategorien unterschiedlich sein, in Abhängigkeit vom Verhältnis des Preises und der Umweltbelastung.
f. Für sehr teure, aber Ressourcen schonende Produkte können Einschränkungen gesetzt werden
4 Er sorgt für genügend Währungsreserven um den internationalen Handel, private Bestellungen im Ausland und Reisen ins Ausland zu ermöglichen.
5 Der Bund regelt und organisiert den wirtschaftlichen Handel und Rohstoffaustausch mit dem Ausland.
a. Durch den Handel darf keine zusätzliche Umweltbelastung entstehen.
b. Der Bund ist verpflichtet, die Herkunft der Rohstoffe zu überprüfen.
c. Mit Rohstofflieferanten, welche unnötige Umweltbelastung verursachen oder Menschen unter unwürdigen Zuständen arbeiten lassen, ist der Rohstoffhandel untersagt.
d. Er kann solche Lieferanten in der Umstellung auf Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen unterstützen.
e. Er kann dafür Fachpersonal und Technologie zur Verfügung stellen, sofern vorhanden.
f. Zeigen die Verhältnisse beim Lieferant deutliche Besserung und stellt der Lieferant innert 3 Jahre die Produktion der Rohstoffe um, so kann der Bund weiter mit diesem Lieferanten handeln.
Er kann anderen Ländern wirtschaftliche Ressourcen und Güter, Technologie, freiwillige Fachkräfte und Geldmittel aus den Währungsreserven anbieten, sofern diese zur Verfügung stehen oder hergestellt werden können.
6 Der Bund organisiert den Gütertransport im Ausland.
a. Er kann dafür notwendige Transportmittel anschaffen und unterhalten.
7 Der Bund führt diese Aufgaben in vollständiger Transparenz und auf die demokratisch festgelegte Weise aus, es gibt keine geheimen Verhandlungen.
Handelsgüter
Private Bestellungen im Ausland
Bereicherung ausländischer Investoren
Art. 2 Zweck
5 Sie koordiniert und organisiert die Wirtschaft zum Wohle der Menschheit und der Natur, für eine gleichmässige Verteilung der Ressourcen, eine gemeinsame Entwicklung der Menschheit, ein nachhaltiges Zusammenleben mit der Umwelt und ein grösstmögliches Mitbestimmungsrecht der Bevölkerung.
Art. 6d Gemeinschaftlichkeit
2 Der Fortschritt soll allen Menschen und der Natur zugutekommen.
3 Forschung, Fortschritt, Technologie, Baupläne sowie Rohstoffe, wirtschaftliche Ressourcen und wirtschaftliche Güter werden, innerhalb der Wirtschaftseinheit, allen Regionen gleichermassen zugänglich gemacht und gemeinsam entwickelt.
a. Besonders im elektronischen und mechanischen Bereich sollen wirtschaftliche Güter möglichst einheitlich, modular, langlebig sowie leicht reparier- und erneuerbar sein.
b. Die Nutzung von gefährlichen Technologien wird gemeinsam nach ethischen Grundsätzen bestimmt.
4 Alle Menschen innerhalb einer Wirtschaftseinheit erhalten den gleichen Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen, Produktionsstätten sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen, um sich frei entfalten zu können.
Forschung und Entwicklung auf lokaler Ebene
Forschung und Entwicklung auf Betriebsebene
Forschungsgruppen
Anders als in den vorhergehenden Wirtschaftsstrukturen wird die Definition der Arbeit und die Arbeitsumstände in der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft nicht diktiert. Statt den Wirtschaftssystemen oder den Besitzenden entscheiden die Menschen auf Gemeindeebene über die Arbeitsstruktur und Arbeitskultur. Dies ermöglicht den Menschen in ihrer Region in einem kleineren Kreis von Menschen die Arbeit und die Kultur viel besser nach ihren Wünschen zu gestalten.
Die Arbeitsdefinition selbst mitgestalten zu können mag uns ungewohnt erscheinen, doch ist Arbeit schon lange nicht mehr das, was es sein sollte. Sie ist schon lange zu einem Handelsgut verkommen, welches von den Besitzern der Produktionsmittel ausgebeutet werden kann und wird.
Besonders auf Gemeindeeben bestimmt die Bevölkerung künftig über die Arbeitsstrukturen, über die Arbeitsmoral und Arbeitskultur, über die Rahmenbedingungen für selbständige Betriebe und die Ausbildung. Wobei Rahmenbedingungen für überregionale Arbeitsplätze durch alle beteiligten Regionen stattfindet und die Ausbildung für gewisse Berufe auch überregional koordiniert werden kann.
Aufgrund der hohen Produktivität, der möglichen Abschaffung der Finanzwirtschaft sowie vieler anderer unnötigen Arbeitsplätze, der unnötig gewordenen geplanten Obsoleszenz sowie aufgrund der Zusammenarbeit benötigt die eigentliche Produktion von Gütern künftig nur noch wenig Arbeitszeit. Zu Beginn besteht sehr viel Arbeit beim Aufbau der Strukturen, der Produktionsmittel und bei der Ausbildung von Fachkräften. Nach dieser zu Beginn notwendigen Arbeit wird die Arbeitskultur sich nochmals stark verändern können.
Art. 2 Zweck
5 Sie koordiniert und organisiert die Wirtschaft zum Wohle der Menschheit und der Natur, für eine gleichmässige Verteilung der Ressourcen, eine gemeinsame Entwicklung der Menschheit, ein nachhaltiges Zusammenleben mit der Umwelt und ein grösstmögliches Mitbestimmungsrecht der Bevölkerung.
Art. 6b Wirtschaftsform
4 Höchster Entscheidungsträger ist die Bevölkerung, sie kann nach Wunsch und Möglichkeit die Wirtschaft innerhalb der Rahmenbedingungen direktdemokratisch führen.
Art. 6d Subsidiarität
1 Die Menschen können ihre direkte Umgebung, im Rahmen der Gemeinschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, frei gestalten.
2 Die lokale Bevölkerung kann die Wirtschaft auf Gemeindeebene selbst planen und gestalten.
3 Alle wirtschaftlichen Güter werden in einer möglichst kleinen Region in Selbstversorgung produziert.
a. Wirtschaftliche Güter, welche auf Gemeindeebene hergestellt werden können, werden durch die örtliche Bevölkerung direktdemokratisch organisiert.
b. Wirtschaftliche Güter, welche auf kantonaler Ebene hergestellt werden können, werden durch die Gemeinden und die Bevölkerung organisiert.
c. Wirtschaftliche Güter, für welche eine Selbstversorgung vorerst nur auf Bundesebene möglich ist, werden durch die Kantone und die Bevölkerung organisiert.
d. Die höhere Ebene kann bei Problemen und auf Wunsch Unterstützung anbieten.
4 Die Menschen gestalten ihre direkte Umgebung gemeinsam nach ihren Wünschen.
a. Mitarbeiter organisieren und gestalten die Betriebe gemeinsam.
b. Bewohner organisieren und gestalten ihre Wohnhäuser.
a. Interessensgruppen organisieren und gestalten ihre Anlagen und Güter.
Art. 6i Aufteilung der Wertkontingente als Zahlungsmittel
4 Die Bevölkerung kann auf Gemeindeebene die Aufteilung der Wertkontingente zur besseren Gestaltung der Wirtschaft anpassen.
a. Sie kann unbeliebte Arbeiten besser entlohnen und spezielle Leistungen belohnen.
b. Zum Ausgleich senkt sich die erhaltene Grundmenge an Wertkontingent bei allen, wobei der Gesamtwert der Zahlungsmittel aller Personen einer Region, die berechnete Menge für diese Region nicht übersteigen darf.
c. Dabei werden auswärtige Arbeiten gleich bewertet, wie Arbeit innerhalb der jeweiligen Gemeinden.
d. Der Unterschied in der Grösse erhaltenen Grundmenge an Wertkontingent darf auf Gemeindeebene nicht mehr als 100% des kleinsten Kontingents betragen.
e. Die Grundversorgung einer Person darf dadurch nicht gefährdet werden.
Art. 95 Wirtschaftsform
3 Jede Person hat das Recht, alleine oder in einer genossenschaftlichen Gruppe einen Betrieb selbständig zu führen.
a. Eigentümer des Betriebes bleibt die örtliche Bevölkerung.
b. Die lokale Bevölkerung legt die genaueren Bestimmungen zur Förderung und Unterhalt von selbständigen Betrieben fest.
c. Die hergestellten Güter sind wirtschaftliches Eigentum gemäss Art. 6l.
Arbeitsstruktur
Arbeitsmoral und Arbeitskultur
Selbständige Betriebe
In der geld- und besitzbasierten Marktwirtschaft werden die Bedürfnisse mit Überproduktion, der Bedürfniskontrolle (Werbung, Manipulation, “Mode”) und einer allgemeinen Ausrichtung nach Profit erfüllt. Dies kostet die Menschen unnötig viele Ressourcen und erhöht unseren tatsächlichen Wohlstand nicht. Einzig unser Konsumbedürfnis und das Gefühl von Konsumgüterüberfluss wird damit gestillt. Die möglichst bedarfsgerechte Produktion ist eine Kunst welche eine Gesellschaft erlernen kann.
Es gibt einige Erhebungen, welche sehr leicht gemacht werden können, wie z.B. den durchschnittlichen Verbrauch bei Konsumgütern über die Lager, bzw. Verkaufsstellen. Güter welche seltener gebraucht werden und neu entstehende Bedürfnisse können damit aber nicht abgedeckt werden. Die Erhebung dieser Daten ist besonders deswegen kritischer, weil nicht alle Menschen ihren Konsum preisgeben möchten. Anonymisierte und dennoch effiziente Systeme ohne grossen Verlust und möglichst grosser Bedürfnisbefriedigung sind hier ein wichtiger Schlüssel für die Zufriedenheit der Menschen bezüglich der Wirtschaft.
Art. 6k Erhebung der Bedürfnisse und Organisation der Güterproduktion
1 Die Bevölkerung kann auf allen Ebenen nach demokratischen Prinzipien Modelle erstellen und Systeme einführen, um die Erhebung der Bedürfnisse und die Güterproduktion zu Regeln.
Art. 94b Aufgaben der Kantone und Gemeinden
2 Kantone, Gemeinden und Bevölkerung erheben zusammen die gesellschaftlichen Bedürfnisse welche nicht auf andere Art erfüllt werden können.
a. Dabei werden neben dem durchschnittlichen Verbrauch für den täglichen Bedarf, Möglichkeit geboten um neu entstehende oder unerfüllte Wünsche anzubringen.
Tägliche Bedürfnisse
Schwankende Bedürfnisse und Aufträge
Neue Bedürfnisse
In der Wirtschaft fallen immer wieder Probleme an, welche in der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft zu einem verminderten Ressourcenkontingent führt oder durch welche direkt Ressourcen verloren gehen. Dazu gehören schlechte Ernten, Rohstoffknappheit, erfolgslose Entwicklungsversuche, Produktionsfehler und unbrauchbare Ware, Überproduktion sowie Vorsorge und Versorgungssicherheit.
Teilweise können solche Kosten in der Umsetzung auf die Produktpreise abgewälzt werden. Dies führt allerdings zu einer Konsumunsicherheit. Besonders in grösseren Prozessen, wie der Entwicklung und der Versorgungssicherheit ist reine Abwälzung auf die Preise jedoch oft nicht zielgerichtet.
Schlechte Ernten
Rohstoffknappheit
Erfolglose Entwicklungsversuche
Produktionsfehler und unbrauchbare Ware
Überproduktion
Die Übernahme der Wirtschaft durch die Bevölkerung und die dadurch entstehende gemeinschaftliche Kontingentwirtschaft hat auch Auswirkungen auf unsere Aussenpolitik.
Art. 6m Internationale Gemeinschaft
1 Die Schweizer Eidgenossenschaft strebt eine Wirtschaftseinheit mit allen Regionen an, welche die Wirtschaft nach den gleichen Prinzipien führt.
2 Sie unterstützt andere Regionen im Aufbau einer solchen Wirtschaft mit politischer, juristischer, technologischer und praktischer Hilfe, sofern Ressourcen zur Verfügung stehen.
3 Sie unterstützt innerhalb der Wirtschaftseinheit eine gemeinsame Koordination in den notwendigen Bereichen, setzt sich für eine gleichmässige Verteilung der Ressourcen ein und fördert den freien technologischen und wissenschaftlichen Austausch mit allen Regionen.
Art. 94a Aufgaben des Bundes
5 Der Bund regelt und organisiert den wirtschaftlichen Handel und Rohstoffaustausch mit dem Ausland.
c. Mit Rohstofflieferanten, welche unnötige Umweltbelastung verursachen oder Menschen unter unwürdigen Zuständen arbeiten lassen, ist der Rohstoffhandel untersagt.
d. Er kann solche Lieferanten in der Umstellung auf Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen unterstützen.
e. Er kann dafür Fachpersonal und Technologie zur Verfügung stellen, sofern vorhanden.
f. Zeigen die Verhältnisse beim Lieferant deutliche Besserung und stellt der Lieferant innert 3 Jahre die Produktion der Rohstoffe um, so kann der Bund weiter mit diesem Lieferanten handeln.
Unterstützung im Aufbau einer GKW
Bilden neuer Wirtschaftseinheiten
Eine solch grosse Umstellung der Gesellschaft bringt auch Probleme mit sich, welche ausserhalb der Wirtschaft gelöst werden müssen und welche es zu besprechen lohnt.
In der heutigen Zeit werden die Machtstrukturen besonders über die Wirtschaft aufrechterhalten. Durch die Wirtschaft können sich einzelne Menschen über Ausbeutung am Reichtum der Erde bereichern. Selbst der Einsatz von Technologien und gesellschaftliche Prozesse können über die Wirtschaft sehr leicht von wenigen kontrolliert werden. Diese Kontrollmechanismen werden die herrschenden Menschen kaum freiwillig abgeben und könnten versuchen die Schweiz bei der Umstellung auf die GKW zu hindern um das Modell danach als “gescheitert” darstellen zu können. Wir sollten dem gleichmütig gegenüberstehen und friedlich unsere Freiheiten und neuen Möglichkeiten ausschöpfen. gerade die Subsidiarität, die breitgefächerte Produktion und Entwicklung, die dezentrale Organisation und die direkten Kontakte sind stärken, welche diese Wirtschaftsform gegen indirekte Angriffe von aussen schützen. Solche hinderungsversuche können z.B. in Korruptionsversuchen vorliegen oder gar zu einem Handelsembargo führen. Anders ist dies im Falle eines direkten Angriffes. Durch die gute Stellung und den guten Ruf der Schweiz ist dies aber weniger wahrscheinlich, hätten aber notwendigerweise eine militärische Verteidigung zur Folge.
Dabei können auch Probleme von Innen entstehen, wie eine Überregulation aufgrund von Ängsten oder um die Rahmenbedingungen zu kleinlich umzusetzen. Oder Probleme im Zusammenspiel mit anderen Ländern, wie die Fachkraftabwanderung wenn die Arbeits- oder Lebenszufriedenheit spürbar sinken würde oder im Vergleich zu anderen Ländern sehr tief ist.
In diesem Kapitel betrachten wir die Wirtschaftspraxis in Bezug auf die verschiedenen wirtschaftlichen Themen genauer. Dabei gibt es jeweils bis zu drei Ebenen:
Die Bevölkerungsebene, sie bestimmt über die Grundstrukturen der Wirtschafskoordination.
Die Koordinationsebene, sind durch die Bevölkerung legitimierte Strukturen, welche die Koordination in der Praxis übernehmen.
Die Betriebsebene, sie ist für die eigentliche Umsetzung der Produktion zuständig. Somit gestaltet und organisiert sie, innerhalb der gesetzten Aufgaben und mit den festgelegten Ressourcen, die Produktion selbständig.
Hierbei ist zu betonen, dass die Mitarbeiter in ihrer Arbeit frei sind. So können sich die Betreibe neben den von der Bevölkerung gesetzten Strukturen untereinander Vernetzen sowie Wissen und Erfahrungen austauschen. Auch gegenseitige Unterstützung ist möglich, sofern dadurch keine Rahmenbedingungen verletzt werden. Es ist sinnvoll, dass die Bevölkerung eine gegenseitige Unterstützung der Betriebe vollständig zulässt, da diese dadurch flexibler werden und besser auf auftretende Probleme reagieren können.
Zudem ist die in der Marktwirtschaft problematische persönliche Bereicherung durch eine solche Zusammenarbeit in der GKW ohnehin ausgeschlossen, da die es keine Löhne für Arbeit gibt, welche sich dadurch erhöhen könnten. Weiter stehen Betriebe nicht zwangsweise in Konkurrenz zueinander. Somit hat die gegenseitige Unterstützung von Betreiben kaum Nachteile aber viele Vorteile.
Für die Wirtschaftspraxis ist zu beachten, dass hier das wichtigste Standbein der Wirtschaft, die Arbeit, ebenfalls zu den Ressourcen zählen. In der Kontingentberechnung ist diese nicht berücksichtigt, da Arbeit für die Frage der Umweltbelastung nicht relevant ist.
Wirtschaftsplanung
Auftragsverteilung
Ressourcenverteilung