Die Betriebsgestaltung ist grundsätzlich Sache der betrieblichen Ebene, also der Mitarbeiter. Die betroffene Bevölkerung kann, besonders auf Gemeindeebene und bei überregionalen Betrieben, Strukturen festlegen um die Betriebsgestaltung zu fördern und Rahmenbedingungen dafür zu setzen.
Auch Entscheidungen über die Betriebsgelände und neu entstehende Einrichtungen ist Sache der lokalen Bevölkerung. Für die Umsetzung im einzelnen können verschiedene Modelle entstehen.
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