In der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft sind Einrichtungen Eigentum der Bevölkerung aller beteiligten Regionen (Art. 6l, Abs. 2). Dies gilt auch für Forschungseinrichtungen aller Art. Forschungseinrichtungen bieten vielerlei Möglichkeiten den Fortschritt voranzutreiben und der Wirtschaft umweltfreundlichere und effizientere Technologie zur Verfügung zu stellen. Es entstehen durch Technologien aber auch viele Ethische Fragen, welche die Gesellschaft gemeinsam in einer offenen Diskussion klären sollte.
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