Gemeinschaftliche Abzüge (Steuern)
Die Wertkontingente widerspiegeln die gesamten Ressourcenkontingente. Davon müssen jedoch noch Abzüge gemacht werden, um Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen, den Handel und vieles mehr aufrecht zu erhalten (siehe Art. 6i, Abs. 2). Diese Abzüge können von den Wertkontingenten oder direkt von den Ressourcenkontingenten gemacht werden. Ihre Nutzung muss transparent stattfinden und spätestens jährlich ausgewiesen sein. Hier können verschiedene Modelle bezüglich Art der Abzüge, lokale Unterschiede oder einheitliche Abzüge, usw. entstehen. Besonders im Bezug auf die Handelsaufgaben des Bundes haben Bund und Kantone das Recht Forderungen an die Bevölkerung zu stellen. Z.B. kann der Bund einen Auftrag eines anderen Landes an die Bevölkerung weiterleiten um damit knappe Währungsreserven wieder aufzufüllen. Dies kann mit den gemeinschaftlichen Abzügen gleichgesetzt werden. Der Rahmen dieser Forderungen wird durch die Bevölkerung in Abstimmungen festgelegt und unterliegen so direkt der Entscheidungsgewalt der Bevölkerung.

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Grundsätze der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft

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