In der gemeinschaftlichen Kontingentwirtschaft sind durch den jetzigen Initiativtext 3 Ressourcenarten beschrieben (siehe Art.6g Abs.4):
a Land, bzw. die verschiedenen Formen der Nutzbarkeit des Landes
b Rohstoffe aller Art
c Schadstoffe aller Art
Laut Art.6g Abs.4 können auch weitere Ressourcenkontingente errechnet werden, sofern diese für die gleichmässige Aufteilung und würdevolle Nachhaltigkeit notwendig sind. Die Arbeit wird hier bewusst nicht als Ressource berücksichtig. In der GKW wird die menschliche Leistung nicht gegen die Leistungen der Maschinen und Computer abgewogen und jede Gemeinde kann selbst über ihre Arbeitskultur bestimmen. Diese 3 Ressourcen sind neben der Arbeit die einzigen notwendigen Ressourcen für die Produktion von Gütern. Selbst die zur Produktion notwendige Energie kann mittels den dafür benötigten Rohstoffen und Landflächen sowie den dabei entstehenden Schadstoffen berechnet werden. Die Berechnung dieser Rohstoffe wird im Thema Ressourcenkontingente thematisiert.

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