Für den Handel sowie für Reisende und für private Bestellungen benötigt es einen Wechselkurs. Für die Berechnung des Wechselkurses ist der Bund zuständig (siehe Art. 94a, Abs. 3). Der Wechselkurs muss sich an der Umweltbelastung orientieren und darf nicht zu zusätzlicher Umweltbelastung führen. Der Wechselkurs kann anhand der durchschnittlich pro Währungseinheit zur Verfügung stehenden Ressourcen berechnet werden. Wechselkurse mit anderen Ländern welche eine GKW haben, können anhand der pro Person zur Verfügung stehenden Ressourcenkontingenten berechnet werden.
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