1 Die belebte Natur erhält genügend Raum zur freien Entwicklung.
2 Die Wirtschaft ist nach Möglichkeit in gesunden Kreisläufen mit der Natur gestaltet.
3 Tiere dürfen nicht gequält und/oder misshandelt werden.
4 Der gesamte Schaden durch die Wirtschaft und Menschheit muss kleiner sein, als die Regenerations- und Pufferfähigkeit der belebten und unbelebten Natur.
Die erste und vierte Rahmenbedingung kann im wesentlichen auch über die Kontingente erfüllt werden. Die 2 Rahmenbedingung wird stark durch die Struktur der GKW gefördert, da von gesunden Kreisläufen sowohl die gesamte Bevölkerung, als auch die Natur profitiert. Die dritte Rahmenbedingung wird z.T. im bestehenden Tierschutzgesetz (Tierschutzgesetz (PDF, Fedlex.ch)) geregelt wobei durch die neuen Perspektiven der GKW Anpassungen angebracht sein könnten. Folgend könnt ihr euch tiefer mit den 4 Themen auseinandersetzen.
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